Energieberatung
- Vor-Ort-Energieberatung (BAFA - gefördert)
Wenn es um Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs geht, steht das Motiv der Ausgabenersparnis häufig im Vordergrund. Doch welcher Hauseigentümer weiß schon auch nur annäherungsweise den Kostenspareffekt von unterschiedlichen Energiespar- maßnahmen einzuschätzen?
Hier setzt das Förderprogramm des "individuellen Sanierungsfahrplans", kurz iSFP an. Mit Hilfe dieses Programms soll, unterstützt durch den Sachverstand von Experten, herausgefunden werden, wo und wie individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs ergriffen werden können. Ergebnis dieser Beratung ist ein standardisierter Bericht in Form eines "Individuellen Sanierungsfahrplans" (iSFP), in welchem für das konkret betrachtete Haus die denkbaren Sanierungsmaßnahmen mit ihren Auswirkungen auf die Einsparung, die Kosten und die Umwelt dargestellt und bewertet werden. Dieser Bericht kann dann für die nächsten Jahre als eine Art Sanierungsfahrplan für das Haus angesehen werden.
Gefördert wird das Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 01.02.2020 mit Zuschüssen in Höhe von 50% der förderfähigen Beratungskosten in Höhe von
- max. 1.300,- € für Wohnhäuser mit <= 2 Wohneinheiten (also max. 650,- € Zuschuss)
- max. 1.700,- € für Wohnhäuser mit > 2 Wohneinheiten (also max 850,- € Zuschuss).
Dabei haben Sie die Wahl zwischen der Erstellung eines Sanierungskonzepts für
- eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- eine Sanierung in Schritten mit Einzelmaßnahmen.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird die zusätzliche Erläuterung des Beratungsberichtes im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung mit 250,- € gefördert.
Voraussetzung für die Beratungsförderung ist, dass der Bauantrag bis zum 31.01.2002 gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockungen zu mehr als 50% verändert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude beziehen.
Anträge auf eine Förderung aus diesem Programm können beim Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA) unter www.bafa.de vor Beratungsbeginn gestellt werden.
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Immobilie.
- Energieberatung zur KfW-Kreditmittel-Beantragung
Nach Durchführung einer Energieberatung (entweder mit o.g. BAFA-gefördertem iSFP oder mit herkömmlicher nicht geförderter Energieberatung im Bestand) als Grundvoraussetzung kann ich als gelisteter Energieeffizienz-Experte und zugelassener Sachverständiger für die Beantragung von Bundes-Kreditmitteln die Bestätigung für einen BAFA-Zuschussantrag oder einen KfW-Kreditantrag stellen, nachdem ich mit Ihnen "Einzelmaßnahmen" oder ein "Maßnahmenpaket zu einem KfW-Effizienzhaus" nach den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms abgestimmt habe.
Für weitere Informationen siehe dazu auch den nachfolgenden Punkt "Baubegleitung mit BAFA- oder KfW-Förderung".
Gerne mache ich Ihnen für die BAFA-/ KfW-Antrags- und Durchführungsbestätigung einschl. der dazu zwingend notwendigen Energieberatung ein Angebot, welches selbstverständlich die aktuellen KfW-Förderbedingungen berücksichtigt.
- Energieberatung beim Neubau
Ich berate und betreue Baufamilien in Fragen der energiesparenden Bauweise. Diese Betreuung beginnt mit der Prüfung der EnEV-Nachweise inklusive ergänzender Planungsunterlagen zur Wärmebrückenvermeidung und zur Luftdichtigkeit. Während der Bauphase wird jedes Bauvorhaben entsprechend dem Kenntnisstand und den Wünschen der Baubeteiligten beratend vor Ort begleitet.
Erweitert werden kann die Beratung noch durch Themengebiete wie ökologische Baustoffe, energie- und umweltschonende Heizungstechnik, Regenwasser- oder Solarenergie- Nutzung.
- Energieberatung im Bestand
Wo uns wie soll ich meine Immobilie energetisch modernisieren? Erst Heizung, dann Fenster, dann Fassade, oder doch lieber das Dach?
Vor diesen Fragen steht der "normale" Eigentümer ohne die richtige Hilfestellung eines Fachmanns alleine und verlassen. "Fundiertes" Halbwissen aus Presse, Funk und Fern-sehen hilft leider nicht weiter und birgt die Gefahr, bei einer Sanierung bauphysikalische Fehler zu produzieren.
Ich helfe mit Berechnungen zum energetischen Bestand und möglichen Sanierungsmaßnahmen, den dazugehörigen Ergebniszusammenstellungen, Informationsgesprächen, gemeinsamen Vor-Ort-Besichtigungen, Tipps und Hinweisen, Erläuterungen, Angebotsauswertungen, kurzum mit Energie-Beratung.
Den Umfang meiner Leistung bestimmen Sie.
- Baubegleitung mit BAFA-Förderung
Im Anschluss an die o.g. Energieberatung steht die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen. Unterstützung bei der Inanspruchnahme von BAFA-/ KfW- Fördermitteln, Optimierung des Modernisierungsplans zu Erlangung verschiedener Förderstandards und Antragsbestätigungen sind dabei die für Sie entscheidenden Hilfestellungen.
Dazu gehören die Angebotsauswertung vor Beginn der Modernisierung, die Detailabstimmung mit den ausführenden Unternehmen und die stich-probenhaften Kontrollen während der Arbeiten. Zu guter Letzt wird mit der Abnahme der Gewerke und der abschließenden KfW-Bestätigung die Modernisierung zu einem erfolgreichen Abschluss geführt
Informationen zu den BAFA-/ KfW-Förderprogrammen, Antragsbestätigung, notwendiger Unterlagen, Aufgaben des Sachverständigen, weiterer Vorgehensweise und Bestätigungsbedingungen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen finden Sie auf den Internetseiten
des BAFA unter "www.bafa.de" oder
der KfW unter "www.kfw.de".